Learning · Rechts-Update EU AI Act

KI-Kennzeichnung leicht gemacht: Ihr Safe Path für Texte, Bilder & Videos

Der EU AI Act (Artikel 50) bringt ab dem 2. August 2026 Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Klingt kompliziert – ist es für Sie aber nicht. Diese Übersicht zeigt in einfachen Ampel-Stufen, wann Sie einen Hinweis setzen müssen und wann nicht – egal ob mit ALLMEDIA.AI oder einem anderen System erstellt.

Gültig ab2. August 2026 (Transparenzpflichten Art. 50 EU AI Act)
Für wenALLMEDIA.AI-Kundinnen und -Kunden sowie Trainer
Stand01.08.2026
BetreiberAll Media FlexCo
Dauerca. 10 Minuten Lesezeit

Wichtiger Hinweis – keine Rechtsberatung

Keine rechtsverbindliche Beratung, nur unsere Interpretation.

Diese Übersicht ist ausdrücklich keine rechtsverbindliche Beratung und stellt auch keine solche dar. Wir – ALLMEDIA.AI / All Media FlexCo – geben hier lediglich unsere eigene Interpretation der Regelungen des EU AI Act wieder, um Ihnen eine einfache Orientierung zu bieten.

Eine rechtsverbindliche Beratung leisten wir niemals. Für Ihre eigene Absicherung sollten Sie im Zweifelsfall eigene Rechtsberatung (z. B. bei einer Anwältin oder einem Anwalt) einholen – insbesondere bei komplexen, sensiblen oder gesellschaftlich relevanten Inhalten. Die Verantwortung für die Kennzeichnung Ihrer veröffentlichten Inhalte liegt bei Ihnen.

Die eine Regel, die immer gilt: Kennzeichnen schadet nie.

Wenn Sie unsicher sind, setzen Sie einen kurzen Hinweis wie „Mit KI erstellt“ – das ist immer rechtssicher. Die folgenden Stufen zeigen, wo es wirklich Pflicht ist.

Kurz eingeordnet: Was verlangt das Gesetz?

Artikel 50 EU AI Act verlangt, dass Menschen erkennen können, wenn Inhalte von KI stammen. Wichtig ist, wer wofür verantwortlich ist – und da nehmen wir Ihnen einen großen Teil ab.

Das macht ALLMEDIA.AI für Sie

Technische Markierung (Provider-Pflicht, Art. 50 Abs. 2)

Jeder mit ALLMEDIA erzeugte KI-Inhalt wird automatisch maschinenlesbar markiert (z. B. Wasserzeichen / C2PA-Metadaten). Darum müssen Sie sich nicht kümmern – das ist unsere Aufgabe als Hersteller.

Neu ab Release September 2026

Diese automatische Markierung ist Teil des ALLMEDIA-Release im September 2026 und ab dann in der Plattform enthalten.

Das bleibt bei Ihnen

Sichtbarer Hinweis am veröffentlichten Inhalt (Deployer-Pflicht, Art. 50 Abs. 4)

Wenn Sie einen Inhalt veröffentlichen, entscheiden Sie über den sichtbaren Hinweis für Ihr Publikum. Wann das nötig ist, zeigen die Ampel-Stufen unten. Die technische Markierung ersetzt diesen sichtbaren Hinweis nicht.

Der Kerngedanke in einem Satz: Kennzeichnungspflichtig ist vor allem, was echte oder echt wirkende Menschen zeigt bzw. auf realen Personen basiert – und vollautomatisch veröffentlichte Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen. Reine Werbe- und Marketinginhalte mit menschlicher Freigabe sind meist frei.

Texte: die drei Ampel-Stufen

Maßgeblich ist: Wird der Text von einem Menschen freigegeben – und geht es um ein Thema von öffentlichem Interesse (Gesundheit, Umwelt/Nachhaltigkeit, Finanzen, Politik/Gesellschaft, Sicherheit)?

Stufe 1Keine Kennzeichnung
  • Werbe- & Marketingtexte, Produkttexte, Blogbeiträge, Social Posts, Newsletter, Landingpages, Produktbeschreibungen – mit KI erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft/freigegeben.

Warum frei: Reine Werbung ist kein „Thema von öffentlichem Interesse“, und durch die menschliche Freigabe (redaktionelle Verantwortung) greift die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4.

Stufe 2Im Zweifel kennzeichnen
  • Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen (z. B. Gesundheits-, Nachhaltigkeits-, Finanz-, Sicherheits- oder politische Aussagen) – auch wenn es Marketing ist.

So bleiben Sie sicher: Lassen Sie den Text von einer verantwortlichen Person inhaltlich prüfen und freigeben (mehr als Rechtschreibkorrektur). Dann ist keine Kennzeichnung nötig. Ohne echte Prüfung: kennzeichnen.

Stufe 3Kennzeichnungs­pflicht
  • Vollautomatisch generierte und ohne menschliche Freigabe veröffentlichte Texte (Auto-Publishing, Bots, Feeds) zu Themen von öffentlichem Interesse.

Safe-Path-Empfehlung: Kennzeichnen Sie jede vollautomatische Veröffentlichung – so sind Sie unabhängig vom Thema immer auf der sicheren Seite.

So kennzeichnen: „Dieser Text wurde mit KI erstellt.“

Text zum Kopieren:

Dieser Text wurde mit KI erstellt.

Bilder, Videos & Stimmen: die drei Ampel-Stufen

Maßgeblich ist: Könnte der Inhalt als echt durchgehen und zeigt er reale oder real wirkende Menschen, Orte, Ereignisse – oder basiert er auf einer echten Person? (Gilt gleichermaßen für KI-Audio und KI-Stimmen.)

Stufe 1Keine Kennzeichnung
  • Klar künstliche / erkennbar unwirkliche Inhalte: Maskottchen, Comics, Illustrationen, Icons, Muster, abstrakte Text- & Zitatkarten, Infografiken, stilisierte oder offensichtlich fiktive Szenen.
  • Standardbearbeitung echter Fotos (Zuschnitt, Helligkeit, Farbe, kleine Retusche).

Warum frei: Das sind keine „Deepfakes“ – sie lassen keine reale Person, keinen realen Ort und kein reales Ereignis fälschlich als authentisch erscheinen.

Stufe 2Im Zweifel kennzeichnen
  • Fotorealistische, aber erfundene Szenen ohne identifizierbare reale Personen (z. B. KI-„Stockfoto“ eines fiktiven Büros, Produkts oder Ambientes), das als echtes Foto durchgehen könnte.
  • KI-Bilder, die reale Produkte, Marken oder Orte täuschend echt darstellen.

Safe-Path-Empfehlung: Wenn es als echte Aufnahme missverstanden werden könnte – kennzeichnen. Bei rein dekorativem, offensichtlich werblichem Einsatz ist das Risiko gering.

Stufe 3Kennzeichnungs­pflicht
  • Bilder/Videos, die reale oder real wirkende Menschen zeigen und als echt durchgehen könnten.
  • Avatare, Klone oder KI-Stimmen auf Basis einer realen Person – Ihrer eigenen, von Mitarbeitenden, Testimonials oder Dritten. Zusätzlich immer nötig: Einwilligung / Nutzungsrechte der abgebildeten Person.
  • Manipulierte echte Fotos/Videos: Face-Swap, veränderte Aussagen/Handlungen, Retusche über die Standardbearbeitung hinaus.

Warum Pflicht: Solche Inhalte sind „Deepfakes“ im Sinne des Gesetzes – sie ähneln realen Personen, Objekten oder Ereignissen und könnten für echt gehalten werden.

So kennzeichnen: Bild „KI-generiert“ Avatar/Video „KI-Avatar“

Texte zum Kopieren:

KI-generiert
KI-Avatar

Sonderfall Chatbots & KI-Telefonagenten

Offenlegung zu Beginn des Gesprächs.

Wenn Sie einen KI-Chat oder KI-Telefonagenten einsetzen, der direkt mit Menschen spricht, müssen diese zu Beginn erfahren, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 Abs. 1) – außer es ist ohnehin offensichtlich.

In 3 einfachen Fragen zur Antwort

Einfach von oben nach unten durchgehen. Sobald eine Antwort „Ja“ ist, wissen Sie Bescheid.

↓ Sie wollen etwas veröffentlichen?

1Sind echte oder echt wirkende Menschen zu sehen – oder basiert es auf einer echten Person?
Ja →
KENNZEICHNEN

Nein? Dann weiter nach unten

2Geht ein Text ganz automatisch online (ohne dass ein Mensch ihn freigibt) – zu einem wichtigen gesellschaftlichen Thema?
Ja →
KENNZEICHNEN

Nein? Dann weiter nach unten

3Schaut ein Mensch vorher drüber und gibt den Inhalt frei?
Ja →
meist KEIN Label

Unsicher? Einfach ein Label dazuschreiben – Kennzeichnen schadet nie

Typische Fälle aus der Praxis

Häufige Fälle aus dem Alltag – mit klarer Antwort. „Ja“ = sichtbar kennzeichnen, „Nein“ = kein Label nötig.

Kunde setzt seine eigenen Produkt-/Maschinenfotos (reale Objekte) in eine beliebige, realistisch wirkende KI-Szene.

Im Zweifel: Ja

Das reale Objekt ist unproblematisch, aber die zusammengesetzte KI-Szene kann als echtes Foto (echter Ort/echte Situation) durchgehen. Safe-Path: kennzeichnen. Sobald reale Personen mit im Bild sind → immer Ja.

Kunde nutzt ein Foto der eigenen Person als Basis für KI-generierte Bilder (z. B. eigener KI-Avatar).

Ja

Eine realistische Darstellung einer realen Person – auch der eigenen – ist ein Deepfake-Fall. Die Einwilligung ist bei der eigenen Person gegeben, ersetzt aber nicht den sichtbaren Hinweis.

Kunde nutzt KI-Texte und liest/prüft jeden vor der Veröffentlichung inhaltlich und gibt ihn frei.

Nein

Unabhängig vom Thema – vorausgesetzt, es ist eine echte inhaltliche Prüfung mit redaktioneller Verantwortung (freigeben/ändern/ablehnen können), nicht nur Drüberlesen oder Rechtschreibkorrektur.

Kunde erstellt Maskottchen, Comics, Illustrationen oder abstrakte Zitatkarten mit KI.

Nein

Klar künstliche Inhalte sind keine „Deepfakes“ – sie lassen nichts Reales fälschlich echt erscheinen.

Kunde nutzt eine KI-Stimme oder einen KI-Avatar einer realen Person (Mitarbeiter, Testimonial, Dritte).

Ja

Realistische Nachbildung einer realen Person → Kennzeichnungspflicht. Zusätzlich immer die Einwilligung/Nutzungsrechte der Person einholen.

Kunde lässt einen Blog vollautomatisch (ohne Freigabe) zu Gesundheits- oder Finanzthemen posten.

Ja

Vollautomatisch veröffentlichter Text zu Themen von öffentlichem Interesse → Kennzeichnungspflicht.

So kennzeichnen Sie richtig

Der Hinweis muss bei der ersten Wahrnehmung klar und ohne Hilfsmittel erkennbar sein.

FormatSo setzen Sie den HinweisBeispiel-Text
TextKurzer Vermerk am Beitrag / im Impressum des Postings„Dieser Text wurde mit KI erstellt.“
BildSichtbares Label/Badge im Bild oder in der Bildunterschrift„KI-generiert“
VideoEinblendung am Anfang und/oder dauerhaftes Label„KI-generiertes Video“
Audio / StimmeHörbarer Hinweis am Anfang oder in der Beschreibung„Diese Stimme wurde mit KI erzeugt.“

Beispiel-Texte zum Kopieren:

Dieser Text wurde mit KI erstellt.
KI-generiert
KI-generiertes Video
Diese Stimme wurde mit KI erzeugt.
Wichtig: Die automatische, unsichtbare Markierung von ALLMEDIA (Wasserzeichen/Metadaten) erfüllt die Hersteller-Pflicht – sie ersetzt aber nicht den sichtbaren Hinweis, wenn eine Stufe 3 vorliegt.

Termine & Rahmen

Gilt ab 2. Aug 2026 Transparenzpflichten Art. 50
Übergangsfrist Markierung 2. Dez 2026 für Systeme, die schon vor 2. 8. 2026 am Markt waren (Art. 50 Abs. 2)
Bußgeld-Rahmen bis 15 Mio € / 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Verhältnismäßigkeit für KMU)

Inhalte, die vor dem 2. 8. 2026 erstellt und veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Durchgesetzt wird die Regel von den nationalen Marktaufsichtsbehörden.

Rechtlicher Hinweis & Kontakt

Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht ist eine allgemeine, vereinfachte Orientierungshilfe für ALLMEDIA.AI-Kundinnen und -Kunden und gibt ausschließlich unsere eigene Interpretation der Rechtslage wieder. Sie ist ausdrücklich keine rechtsverbindliche Beratung und stellt keine solche dar – eine rechtsverbindliche Beratung leisten wir niemals. Zum eigenen Schutz sollte jede Nutzerin und jeder Nutzer im Zweifelsfall eigene Rechtsberatung einholen. Die Übersicht beruht auf Artikel 50 des EU AI Act sowie den Leitlinien und FAQ der Europäischen Kommission zur Transparenz von KI-Inhalten (Stand 20./24. Juli 2026); die Rechtslage und ihre Auslegung können sich ändern. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und die Acceptable-Use-Regeln von ALLMEDIA.AI. Stand: 01.08.2026.

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